Rechtsprechung
OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Notarhaftung: Aktivlegitimation eines Dritten im Regressprozess; Beurkundungspflichtigkeit eines Bauvertrages
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 311b BGB; § 19 BNotO
Notwendigkeit der Beurkundung eines Vertrages; Eintritt eines Schadens durch die Nichtbeurkundung eines Vertrages; Frage der Beurkundungspflicht bei engem wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstück und Bauvertrag; Vertrag über die Übertragung von ... - Deutsches Notarinstitut
BGB § 311b Abs. 1
Kein Beurkundungserfordernis für mit Drittem abgeschlossenen Sanierungsvertrag der zwar in Zusammenhang mit Wohnungskauf abgeschlossen wurd, von dem der Kauf aber nicht abhängt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Beurkundung eines Vertrages; Eintritt eines Schadens durch die Nichtbeurkundung eines Vertrages; Frage der Beurkundungspflicht bei engem wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstück und Bauvertrag; Vertrag über die Übertragung von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 311b; BNotO § 19
Zur Haftung des Notars wegen Pflichtverletzung bei Beurkundung eines Bauvertrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beurkundungspflichtigkeit des Bauvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 03.08.2005 - 7 O 579/04
- OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05
Papierfundstellen
- BauR 2006, 883
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00
Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05
Die rechtliche Einheit wird für den Fall bejaht, dass die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen (vgl. etwa BGH NJW 2002, 2559 [2560];… Palandt-Grüneberg, BGB, 65. Aufl. 2006, § 311 b Rn. 32). - BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85
Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05
Dabei legt bereits die urkundliche Trennung des Bauvertrages vom Grundstücksvertrag die Annahme zweier selbständiger Verträge nahe (vgl. BGH NJW 1987, 1069), wie auch der Umstand, dass die Parteien beider Verträge nicht identisch waren. - BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98
Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung …
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05
Eine solche Abhängigkeit reicht für die Begründung eines Formerfordernisses jedoch nicht aus (vgl. BGH NJW 2000, 951).
- LG Halle, 27.08.2010 - 5 O 837/09
Bauvertrag: Formzwang bei Verknüpfung von Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag
Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidungen des OLG Celle vom 15.02.2006, Az. 3 U 192/05, und des KG Berlin vom 20.06.2008, Az. 7 U 8/08, beruft, hat sie auf S. 3 ihres Schriftsatzes vom 07.06.2010, Bl. 121 d.A., unter Verweis auf die Entscheidung des BGH vom 12.02.2009, Az. VII ZR 230/07, NJW-RR 2009, 953 ff. nun selbst erkannt, dass der Vereinbarung oder Nichtvereinbarung eines kostenlosen Rücktrittsrechts neuerdings keinerlei Indizwirkung für oder gegen einen Verknüpfungswillen der Parteien mehr beigemessen wird und die Entscheidungen des OLG Celle und des KG Berlin damit überholt sind. - OLG Braunschweig, 23.11.2006 - 8 U 21/06
Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag als verbundenes Geschäft
Eine rechtliche Einheit liegt dann vor, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGH NJW 2002, 2559, 2560; OLG Celle RNotZ 2006, 190 - 192).